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Adresse: habl.cc GmbH Überfuhrstraße 3 5400 Hallein E-Mail: [email protected] Telefon: +43 664 16 404 59 |
Allgemeine Geschäftsbedingungen der habl.cc GmbH | |
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Haftungsausschluss
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Google Analytics
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Nutzung unserer Daten
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Allg. Geschäftsbedingungen
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habl.cc GmbH
Überfuhrstraße 3
A-5400 Hallein
[email protected]
UID-Nr.: ATU 6864 1099
Behörde gem. ECG: Magistrat der Stadt Salzburg
Firmenbuchgericht: Landesgericht Salzburg
Firmenbuchnummer: 415409 x
Kammer: Wirtschaftskammer Salzburg
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Überfuhrstraße 3
A-5400 Hallein
[email protected]
UID-Nr.: ATU 6864 1099
Behörde gem. ECG: Magistrat der Stadt Salzburg
Firmenbuchgericht: Landesgericht Salzburg
Firmenbuchnummer: 415409 x
Kammer: Wirtschaftskammer Salzburg
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
1. Inhalt des Onlineangebotes
Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
2. Verweise und Links
Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Webseiten (“Hyperlinks”), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der verlinkten/verknüpften Seiten hat der Autor keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten/verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen, Linkverzeichnissen, Mailinglisten und in allen anderen Formen von Datenbanken, auf deren Inhalt externe Schreibzugriffe möglich sind. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.
3. Urheber- und Kennzeichenrecht
Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.
4. Datenschutz
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5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
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Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten beachten wir selbstverständlich die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Datenschutzgesetzes (DSG).
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der habl.cc GmbH
Stand: April 2017
1. Geltungsbereich
Zwischen der habl.cc GmbH (nachfolgend “Auftragnehmer” genannt) und einer Person, welche von uns Waren kauft, mietet oder entgeltliche Dienstleistungen beansprucht (nachfolgend “Kunde“ genannt), besteht ein Kauf-, Miet- oder Dienstleistungsvertrag. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen, die der Auftragnehmer gegenüber seinem Kunden erbringt. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde. Einkaufsbedingungen des Kunden werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Der Auftragnehmer arbeitet nur zu den vorliegenden Geschäftsbedingungen, dies gilt auch für Auftragserweiterungen und Folgeaufträge. Widersprechende Geschäftsbedingungen und Ergänzungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
2. Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge für Veranstaltungen werden bis zu einem geschäftsüblichen Umfang kostenlos erstellt. Wir behalten uns vor, zusätzliche Leistungen, die den üblichen Aufwand deutlich überschreiten nach Absprache mit dem Kunden zu berechnen.
3. Mietangebot, Vertragsabschluss
Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Das Vertragsverhältnis wird für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch unseren Ausführungs- bzw. Arbeitsbeginn rechtswirksam. Bis dahin bleibt die Ablehnung eingehender Aufträge vorbehalten, wobei in diesem Falle jegliche Haftung für Kosten und Schadenersatz ausgeschlossen ist. An uns gerichtete Aufträge oder Bestellungen des Auftraggebers, denen kein gleich lautendes schriftliches Angebot vorausgeht, bedürfen für das Zustandekommen eines Vertrages der Auftragsbestätigung seitens des Auftragnehmers.
4. Bereitstellung, Vertragsdauer, Rückstellung
Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Lieferung von Geräten, die Aufstellung vor Ort, der Abbau und die Rücklieferung an uns im Vertragspreis nicht inkludiert. Diese Leistungen berechtigen uns zur Verrechnung eines zusätzlichen Entgelts. Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Abholung bzw. Auslieferung und endet mit dem Tage der Rückstellung in unserem Lager. Bei einer Überschreitung des Rückgabetermins durch den Kunden haftet dieser für den uns dadurch entstehenden Schaden, einschließlich entgangenen Gewinns.
5. Leistungsänderungen und zusätzliche Leistungen
Für vom Auftraggeber oder dessen Vertreter angeordnete zusätzliche oder geänderte Leistungen, die im erteilten Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt. Geringfügige und dem Auftraggeber zumutbare Änderungen in technischen Belangen bleiben dem Auftragnehmer vorbehalten. Mietgegenstände werden nur für den vereinbarten Zweck und Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Eine Verlängerung der Mietdauer erfordert die Zustimmung des Vermieters. Hinsichtlich des einwandfreien Zustandes der Mietsache hat der Mieter bei Empfang unverzüglich Prüfungs- und Rügepflicht, mit deren Nichtausübung die Mängelfreiheit als bestätigt gilt. Gleiches gilt bei Rücknahme durch den Vermieter.
6. Daten, Unterlagen und Materialien des Auftraggebers
Alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten, Unterlagen und Materialien müssen in einem für die Dienstleistung geeigneten Zustand sein. Der Auftragnehmer haftet nicht für im Zuge von vorgenommenen Arbeiten verloren gegangene oder beschädigte Daten sowie für für die Datensicherung. Der Auftragnehmer überprüft nicht die korrekte Lizenzierung von Programmen, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden und kann daher für nicht erfolgte Lizenzierungen nicht haftbar gemacht werden. Im Zuge der Durchführung von Arbeiten nimmt der Auftragnehmer insbesondere auf die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes bedacht (Wahrung des Datengeheimnisses, Verschwiegenheitspflicht).
7. Lieferbedingungen
Alle Preise für Materialien und Dienstleistungen verstehen sich ab Firmensitz, 5400 Hallein. Für Zustellungen durch Transportunternehmen (z.B. Paketdienst) werden Frachtkosten auf die Rechnung aufgeschlagen. Für Lieferungen oder Dienstleistungen durch geschultes Personal werden dem Auftraggeber der Entfernung entsprechende Fahrtkosten in Rechnung gestellt.
8. Zahlungsbedingungen
Wenn nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen sowie Mahnspesen verrechnet. Werden dem Auftragnehmer nach Vertragsabschluss Umstände über mangelnde Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers bekannt, ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und etwaige bereits erbrachte Leistungen sofort zu verrechnen. Bei Säumigkeit oder Zahlungsverzug des Vertragspartners ist jeder von uns gewährte Nachlass auf die Normalpreise gemäß unseren Preislisten hinfällig und ist der von uns aus diesem Grund nachverrechnete Betrag sofort zur Zahlung fällig. Die Einziehungs-, Diskontspesen und Rückbelastungskosten gehen zu Lasten des Schuldners. Der Vermieter behält sich vor, die Auslieferung im Falle des Zahlungsverzugs zu verweigern bzw. bereits ausgelieferte Mietgegenstände vorzeitig zurückzuholen. Ab einer Auftragssumme von € 5.000,-- brutto muss vom Auftraggeber spätestens 7 Tage vor Beginn des Auftrages ein Akonto in Höhe von 50 % der Brutto-Auftragssumme auf unserem Konto eingegangen sein.
9. Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die in seinem Vorbehaltseigentum stehenden Waren und Geräte zu demontieren und/oder zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist. Dem Auftragnehmer steht im Falle des Zahlungsverzuges das Zurückbehaltungsrecht an Waren und Geräten des Auftraggebers, die sich beim Auftragnehmer befinden, im entsprechenden Gegenwert zu.
10. Haftung & Gewährleistung
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die von durch ihn zur Verfügung gestellten Geräten an Einrichtungen, anderen Geräten oder Personen verursacht werden, insbesondere dann nicht, wenn diese durch unsachgemäße Handhabung oder Lagerung verursacht worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihn ein Verschulden trifft, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftragnehmer ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet nie für Fehler in Programmen oder Betriebssystemen. Für die Gewährleistung gelten, wenn nicht anders vereinbart, die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Eine darüber hinausgehende Gewährleistung ist schriftlich zu vereinbaren. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe an den Auftraggeber, bzw. im Falle des Unterbleibens spätestens bei Rechnungslegung. Sollte der Auftraggeber jedoch bereits vor Übergabe der erbrachten Leistung diese in Verwendung haben, so beginnt die Gewährleistungsfrist ab diesem Zeitpunkt. Die Gewährleistung und die Produkthaftung erlöschen auf jeden Fall, wenn die gelieferte Ware oder Leistung von Dritten oder vom Auftraggeber selbst bearbeitet und/oder verändert wurde. Auch der Bruch von Garantiesiegeln bewirkt das Erlöschen von Gewährleistungs- und Produkthaftpflichtansprüchen des Auftraggebers.
11. Sonderbestimmungen für Mietgeräte, Sorgfaltspflicht
Für Auf- und Abbau, Einstellungsarbeiten, Verkabelungen und die Betreuung von Veranstaltungen durch Techniker wird der jeweils gültige Stundensatz verrechnet. Der Mieter ist verpflichtet, die gemieteten Geräte mit besonderer Sorgfalt zu behandeln. Die Geräte dürfen ausschließlich von fachkundigem Personal aufgestellt, bedient, abgebaut und müssen fachgerecht sowie bestimmungsgemäß eingesetzt werden. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die vom Zeitpunkt der Abholung bzw. Beginn der Zurverfügungstellung bis zur Rückstellung an Mietgeräten- und Technik entstehen und die über eine normale Abnutzung eines Mietgerätes hinausgehen, ungeachtet, ob ihn ein Verschulden trifft oder nicht (z.B. Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Veruntreuung, Feuer, Naturgewalten, mutwillige Zerstörung oder Beschädigung durch Dritte, etc.). Gegen die vorgenannten Vorfälle ist der Mieter verpflichtet, für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Der Vertragspartner hat eigenverantwortlich für eine störungsfreie Stromversorgung der Anlagen und für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien zu sorgen. Für Folgen, die aus einer unsachgemäßen Handhabung resultieren, ist jedwede Haftung unsererseits ausgeschlossen. Von unserem Fachpersonal wird keinerlei Bewachungs-, Sicherstellungs- und Aufbewahrungsfunktionen vor Ort übernommen. Für verbrauchtes, defektes oder in Verlust geratenes Zubehör, z.B. Kabel, Lampen etc., hat der Vertragspartner den Neuwert zu ersetzen. Jedwede Weitergabe der Gerätschaften an dritte Personen ist untersagt. Zwischen Vermieter und Mieter sei ausdrücklich festgehalten, dass der Mietabschluss nur auf Geräte bezogen ist. Für urheberrechtliche Genehmigungen und eventuell erforderliche Bewilligungen hat der Mieter selbst Sorge zu tragen. Dies betrifft alle in diesem Zusammenhang stehenden Fragen bei der Verwendung der Mietgeräte. Bei technischen Defekten während der Mietzeit leisten wir schnellstmöglichen Reparaturservice oder stellen ein Austauschgerät bereit. Es steht dem Vermieter jedoch auch frei, das Mietverhältnis mit diesem Zeitpunkt allenfalls zu beenden. Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
12. Stornokonditionen
Bei Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber gelten folgende Fristen und Gebühren:
- bis zu 20 Kalendertage vor Lieferdatum keine Stornogebühr
- 20 bis 10 Kalendertage vor Auftragsbeginn/Lieferdatum 30% des Auftragsvolumens (exkl. Arbeitszeit)
- 9 bis 4 Kalendertage vor Auftragsbeginn/Lieferdatum 50% des Auftragsvolumens (exkl. Arbeitszeit)
3 bis 1 Kalendertag vor Auftragsbeginn/Lieferdatum 100% des Auftragsvolumens (inkl. Arbeitszeit)
13. Salvatorische Klausel
Sofern zu irgendeiner Zeit eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen nach dem Recht einer Rechtsordnung rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar werden sollte, so berührt dies nicht die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder einer anderen Rechtsordnung.
14. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in der Stadt Salzburg vereinbart.
15. Änderungen
Abweichende Vereinbarungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
16. Gültigkeit
Es gilt österreichisches Recht. Sollten Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der anderen Teile.
Stand: April 2017
1. Geltungsbereich
Zwischen der habl.cc GmbH (nachfolgend “Auftragnehmer” genannt) und einer Person, welche von uns Waren kauft, mietet oder entgeltliche Dienstleistungen beansprucht (nachfolgend “Kunde“ genannt), besteht ein Kauf-, Miet- oder Dienstleistungsvertrag. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen, die der Auftragnehmer gegenüber seinem Kunden erbringt. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde. Einkaufsbedingungen des Kunden werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Der Auftragnehmer arbeitet nur zu den vorliegenden Geschäftsbedingungen, dies gilt auch für Auftragserweiterungen und Folgeaufträge. Widersprechende Geschäftsbedingungen und Ergänzungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
2. Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge für Veranstaltungen werden bis zu einem geschäftsüblichen Umfang kostenlos erstellt. Wir behalten uns vor, zusätzliche Leistungen, die den üblichen Aufwand deutlich überschreiten nach Absprache mit dem Kunden zu berechnen.
3. Mietangebot, Vertragsabschluss
Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Das Vertragsverhältnis wird für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch unseren Ausführungs- bzw. Arbeitsbeginn rechtswirksam. Bis dahin bleibt die Ablehnung eingehender Aufträge vorbehalten, wobei in diesem Falle jegliche Haftung für Kosten und Schadenersatz ausgeschlossen ist. An uns gerichtete Aufträge oder Bestellungen des Auftraggebers, denen kein gleich lautendes schriftliches Angebot vorausgeht, bedürfen für das Zustandekommen eines Vertrages der Auftragsbestätigung seitens des Auftragnehmers.
4. Bereitstellung, Vertragsdauer, Rückstellung
Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Lieferung von Geräten, die Aufstellung vor Ort, der Abbau und die Rücklieferung an uns im Vertragspreis nicht inkludiert. Diese Leistungen berechtigen uns zur Verrechnung eines zusätzlichen Entgelts. Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Abholung bzw. Auslieferung und endet mit dem Tage der Rückstellung in unserem Lager. Bei einer Überschreitung des Rückgabetermins durch den Kunden haftet dieser für den uns dadurch entstehenden Schaden, einschließlich entgangenen Gewinns.
5. Leistungsänderungen und zusätzliche Leistungen
Für vom Auftraggeber oder dessen Vertreter angeordnete zusätzliche oder geänderte Leistungen, die im erteilten Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt. Geringfügige und dem Auftraggeber zumutbare Änderungen in technischen Belangen bleiben dem Auftragnehmer vorbehalten. Mietgegenstände werden nur für den vereinbarten Zweck und Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Eine Verlängerung der Mietdauer erfordert die Zustimmung des Vermieters. Hinsichtlich des einwandfreien Zustandes der Mietsache hat der Mieter bei Empfang unverzüglich Prüfungs- und Rügepflicht, mit deren Nichtausübung die Mängelfreiheit als bestätigt gilt. Gleiches gilt bei Rücknahme durch den Vermieter.
6. Daten, Unterlagen und Materialien des Auftraggebers
Alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten, Unterlagen und Materialien müssen in einem für die Dienstleistung geeigneten Zustand sein. Der Auftragnehmer haftet nicht für im Zuge von vorgenommenen Arbeiten verloren gegangene oder beschädigte Daten sowie für für die Datensicherung. Der Auftragnehmer überprüft nicht die korrekte Lizenzierung von Programmen, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden und kann daher für nicht erfolgte Lizenzierungen nicht haftbar gemacht werden. Im Zuge der Durchführung von Arbeiten nimmt der Auftragnehmer insbesondere auf die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes bedacht (Wahrung des Datengeheimnisses, Verschwiegenheitspflicht).
7. Lieferbedingungen
Alle Preise für Materialien und Dienstleistungen verstehen sich ab Firmensitz, 5400 Hallein. Für Zustellungen durch Transportunternehmen (z.B. Paketdienst) werden Frachtkosten auf die Rechnung aufgeschlagen. Für Lieferungen oder Dienstleistungen durch geschultes Personal werden dem Auftraggeber der Entfernung entsprechende Fahrtkosten in Rechnung gestellt.
8. Zahlungsbedingungen
Wenn nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen sowie Mahnspesen verrechnet. Werden dem Auftragnehmer nach Vertragsabschluss Umstände über mangelnde Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers bekannt, ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und etwaige bereits erbrachte Leistungen sofort zu verrechnen. Bei Säumigkeit oder Zahlungsverzug des Vertragspartners ist jeder von uns gewährte Nachlass auf die Normalpreise gemäß unseren Preislisten hinfällig und ist der von uns aus diesem Grund nachverrechnete Betrag sofort zur Zahlung fällig. Die Einziehungs-, Diskontspesen und Rückbelastungskosten gehen zu Lasten des Schuldners. Der Vermieter behält sich vor, die Auslieferung im Falle des Zahlungsverzugs zu verweigern bzw. bereits ausgelieferte Mietgegenstände vorzeitig zurückzuholen. Ab einer Auftragssumme von € 5.000,-- brutto muss vom Auftraggeber spätestens 7 Tage vor Beginn des Auftrages ein Akonto in Höhe von 50 % der Brutto-Auftragssumme auf unserem Konto eingegangen sein.
9. Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die in seinem Vorbehaltseigentum stehenden Waren und Geräte zu demontieren und/oder zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist. Dem Auftragnehmer steht im Falle des Zahlungsverzuges das Zurückbehaltungsrecht an Waren und Geräten des Auftraggebers, die sich beim Auftragnehmer befinden, im entsprechenden Gegenwert zu.
10. Haftung & Gewährleistung
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die von durch ihn zur Verfügung gestellten Geräten an Einrichtungen, anderen Geräten oder Personen verursacht werden, insbesondere dann nicht, wenn diese durch unsachgemäße Handhabung oder Lagerung verursacht worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihn ein Verschulden trifft, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftragnehmer ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet nie für Fehler in Programmen oder Betriebssystemen. Für die Gewährleistung gelten, wenn nicht anders vereinbart, die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Eine darüber hinausgehende Gewährleistung ist schriftlich zu vereinbaren. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe an den Auftraggeber, bzw. im Falle des Unterbleibens spätestens bei Rechnungslegung. Sollte der Auftraggeber jedoch bereits vor Übergabe der erbrachten Leistung diese in Verwendung haben, so beginnt die Gewährleistungsfrist ab diesem Zeitpunkt. Die Gewährleistung und die Produkthaftung erlöschen auf jeden Fall, wenn die gelieferte Ware oder Leistung von Dritten oder vom Auftraggeber selbst bearbeitet und/oder verändert wurde. Auch der Bruch von Garantiesiegeln bewirkt das Erlöschen von Gewährleistungs- und Produkthaftpflichtansprüchen des Auftraggebers.
11. Sonderbestimmungen für Mietgeräte, Sorgfaltspflicht
Für Auf- und Abbau, Einstellungsarbeiten, Verkabelungen und die Betreuung von Veranstaltungen durch Techniker wird der jeweils gültige Stundensatz verrechnet. Der Mieter ist verpflichtet, die gemieteten Geräte mit besonderer Sorgfalt zu behandeln. Die Geräte dürfen ausschließlich von fachkundigem Personal aufgestellt, bedient, abgebaut und müssen fachgerecht sowie bestimmungsgemäß eingesetzt werden. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die vom Zeitpunkt der Abholung bzw. Beginn der Zurverfügungstellung bis zur Rückstellung an Mietgeräten- und Technik entstehen und die über eine normale Abnutzung eines Mietgerätes hinausgehen, ungeachtet, ob ihn ein Verschulden trifft oder nicht (z.B. Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Veruntreuung, Feuer, Naturgewalten, mutwillige Zerstörung oder Beschädigung durch Dritte, etc.). Gegen die vorgenannten Vorfälle ist der Mieter verpflichtet, für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Der Vertragspartner hat eigenverantwortlich für eine störungsfreie Stromversorgung der Anlagen und für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien zu sorgen. Für Folgen, die aus einer unsachgemäßen Handhabung resultieren, ist jedwede Haftung unsererseits ausgeschlossen. Von unserem Fachpersonal wird keinerlei Bewachungs-, Sicherstellungs- und Aufbewahrungsfunktionen vor Ort übernommen. Für verbrauchtes, defektes oder in Verlust geratenes Zubehör, z.B. Kabel, Lampen etc., hat der Vertragspartner den Neuwert zu ersetzen. Jedwede Weitergabe der Gerätschaften an dritte Personen ist untersagt. Zwischen Vermieter und Mieter sei ausdrücklich festgehalten, dass der Mietabschluss nur auf Geräte bezogen ist. Für urheberrechtliche Genehmigungen und eventuell erforderliche Bewilligungen hat der Mieter selbst Sorge zu tragen. Dies betrifft alle in diesem Zusammenhang stehenden Fragen bei der Verwendung der Mietgeräte. Bei technischen Defekten während der Mietzeit leisten wir schnellstmöglichen Reparaturservice oder stellen ein Austauschgerät bereit. Es steht dem Vermieter jedoch auch frei, das Mietverhältnis mit diesem Zeitpunkt allenfalls zu beenden. Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
12. Stornokonditionen
Bei Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber gelten folgende Fristen und Gebühren:
- bis zu 20 Kalendertage vor Lieferdatum keine Stornogebühr
- 20 bis 10 Kalendertage vor Auftragsbeginn/Lieferdatum 30% des Auftragsvolumens (exkl. Arbeitszeit)
- 9 bis 4 Kalendertage vor Auftragsbeginn/Lieferdatum 50% des Auftragsvolumens (exkl. Arbeitszeit)
3 bis 1 Kalendertag vor Auftragsbeginn/Lieferdatum 100% des Auftragsvolumens (inkl. Arbeitszeit)
13. Salvatorische Klausel
Sofern zu irgendeiner Zeit eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen nach dem Recht einer Rechtsordnung rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar werden sollte, so berührt dies nicht die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder einer anderen Rechtsordnung.
14. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in der Stadt Salzburg vereinbart.
15. Änderungen
Abweichende Vereinbarungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
16. Gültigkeit
Es gilt österreichisches Recht. Sollten Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der anderen Teile.